In Krisenzeiten sind Unternehmen häufig von Liquiditätsengpässen gekennzeichnet. Nur die Bereitstellung von finanziellen Mitteln kann dann eine drohende Insolvenz abwenden, wobei auch die Finanzhilfen der öffentlichen Hand gefragt sind. Diese staatlichen Beihilfen können jedoch dem Ziel der Europäischen Gemeinschaft zur Errichtung eines Gemeinsamen Marktes entgegenstehen. Die Europäische Kommission kann die Rückforderung der Beihilfen anordnen, wenn sie deren Gemeinschaftsrechtswidrigkeit feststellt. Die Durchsetzung dieser Entscheidung hat aber nach den nationalen Regeln der Mitgliedstaaten und noch in der Insolvenz des Beihilfeempfängers zu erfolgen. Ulrike Ristow |
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