Immaterielle Werte gehören seit langem zu den Sorgenkindern des Bilanzrechts. Aus bilanzieller Sicht lassen sich solche Vermögenswerte oft nur problematisch abbilden. Standardsetter weltweit bieten für ihre Erfassung und Bewertung derzeit lediglich unvollständige Lösungen an. Dies spiegelt sich teilweise in der Differenz zwischen Buch- und Marktwerten börsennotierter Unternehmen wider. Unternehmen reagieren hierauf zunehmend durch freiwillig publizierte Informationen über ihre vorhandenen immateriellen Werttreiber. Ralph Czwalinna |
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